Diversity-Rat

09.12.23 –

Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:

§12 der Satzung wird wie folgt gefasst:

 

"§ 12 Organe:

 

1Organe des Landesverbandes sind:

 

(1) die Landesmitgliederversammlung

 

(2) die Frauen*Vollversammlung

 

(3) die Landesdelegiertenkonferenz

 

(4) die Frauen*Konferenz

 

(5) der Landesausschuss

 

(6) der Landesvorstand

 

(7) der Landesparteirat

 

(8) der Landesfinanzrat

 

(9) der Diversity-Rat

 

(10) die Schieds- und Schlichtungsorgane."

 

Nach §20 wird folgender Paragraf eingefügt:

 

"§ 21 Der Diversity-Rat

 

(1) Der Diversity-Rat begleitet und fördert den Diversitätsprozess des Landesverbandes und berät den Landesvorstand in Fragen, die diesen betreffen. Insbesondere schlägt er dem Landesvorstand jedes Jahr einen konkreten Maßnahmenplan zur Förderung des Diversitätsprozesses vor, diskutiert aktuelle Problemstellungen und erstellt in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand alle zwei Jahre den Diversity-Bericht und berichtet der Landesmitgliederversammlung bzw. der Landesdelegiertenkonferenz einmal im Jahr über seine Aktivitäten und Maßnahmen.

 

(2) Der Diversity-Rat besteht aus der*dem Sprecher*in für Vielfalt und Antidiskriminierung des Landesvorstands, den Mitgliedern der Antidiskriminierungsstelle des Landesverbands, einer*m gewählten Vertreter*in des LAG-Sprecher*innen-Rats und den Diversity-Beauftragten der Vorstände der Bezirksgruppen und der innerparteilichen Vereinigungen. Darüber hinaus kann der Diversity-Rat vier bis sechs kooptierte Mitglieder aufnehmen, die er für zwei Jahre wählt.

 

(3) Der Diversity-Rat tagt mindestens vier Mal im Jahr. Darüber hinaus kann der Diversity- Rat auf Antrag der Hälfte seiner Mitglieder oder auf Antrag des Landesvorstands einberufen werden."

 

Die bisherigen §§ 21 - 28 werden die §§ 22 - 29.