Für reproduktive Gerechtigkeit – Für die diskriminierungssensible Förderung von Kindern und des Kinderkriegens

24.09.22 –

Beschluss auf der Frauen*Konferenz:

Wir setzen uns für reproduktive Gerechtigkeit ein. Dabei geht es nicht nur um Rechte, sondern auch darum, dass Menschen so frei wie möglich und ohne Diskriminierung ihre Sexualität ausleben und auch entscheiden können ob (und wie) sie Kind(er) bekommen.

Vor diesem Hintergrund sehen wir die aktuelle staatliche Förderung von Kindern entlang eines 3-Klassen-Systems kritisch: Durch finanzielle Anreize für Hochverdienende und bürokratische Hürden für Mittel- und insbesondere Geringverdienende, wird das Kinderkriegen aktuell entlang klassistischer Diskriminierungsstrukturen gefördert.

Für uns ist klar: Im Sinne der reproduktiven Gerechtigkeit sollen Menschen so frei wie möglich und ohne Diskriminierung entscheiden können ob (und wie) sie Kinder bekommen. Dazu gehört auch die Frage, wer es sich leisten kann, Kinder zu bekommen und diese aufzuziehen. Staatliche Unterstützung für Kinder darf hier
keine finanziellen oder bürokratischen Diskriminierungen reproduzieren.

Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die bundesdeutsche Festlegung zur Einführung einer Kindergrundsicherung, die die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellt und diese so einfach wie möglich auszahlen wird, die bürokratische Hürden abbaut und Kinder entlang ihrer Bedürfnisse unterstützt. Wir fordern den Berliner Senat auf, diese Bemühungen zur Kindergrundsicherung zu unterstützen und eine klare Haltung für die Abschaffung jeglicher Diskriminierung bei der Förderung des Kinderkriegens zu
zeigen.

Allgemeiner fordern wir, dass reproduktive Rechte immer auch in ihrem ökonomischen und sozialen Kontext, sowie diskriminierungssensibel betrachtet werden. Wir setzen uns dementsprechend dafür ein, dass eine selektive Förderung von Kindern durch finanzielle und bürokratische Hürden auch als eine Frage der
reproduktiven Selbstbestimmung verstanden wird.