Klimaschutz in die Landesfinanzierung integrieren

16.12.20 –

Vorläufiger Beschluss auf dem Landesausschuss:

Die Kostenrechnung (KoRe) der öffentlichen Finanzen des Landes Berlin muss direkt am Klimaschutz ausgerichtet werden. Dafür setzen wir uns ein.

Dementsprechend muss das Handeln der öffentlichen Hand systematisch auf Basis einer verursachungsgerechten Bepreisung von Treibhausgasen (CO2-Äquivalente, CO2eq) bemessen werden. Die Instrumenteder KoRe stellen diese Möglichkeit schon lange zur Verfügung.

Verursachergerechte Kosten für CO2-Emissionen schaffen Transparenz und ermöglichen kosten- und klimaoptimale Emissionsminderungen.

Daher fordern wir:

  • Beginnend mit einem CO2eq-Kostenerfassung ist ein umfassendes Klima-Controlling unter der Federführung der zuständigen Senatsverwaltung für die gesamte Berliner Verwaltung unter Einbeziehung der Bezirke auf Augenhöhe einzuführen: Erster Schritt ist die Erfassung der Kosten und Mengen des Berliner CO2eq -Ausstoßes. In einem zweiten Schritt sind alle klimarelevanten Emissionen der Senatsverwaltungen, Landesbehörden und- unternehmen sowie der Bezirke zu erheben, wenigstens aufgeteilt nach den Sektoren Gebäude, Energie, Verkehr und allgemeines Beschaffungswesen. Dabei sollen auch die vor- und nachgelagerten Emissionen berücksichtigt werden.
  • Auf Basis des Klimacontrollings ist eine generationengerechte CO2eq-Bepreisung in die Kostenrechnung des Landes Berlin zu integrieren. Hierfür sind in der KoRe Mengen und Kosten für den CO2-Ausstoß zu erfassen und gleichzeitig Finanzierungsmodelle für das Land Berlin unter Einbeziehung der Bezirke zu entwickeln.
  • Parallel hierzu von den zuständigen Senatsverwaltungen und Bezirken im Rahmen des gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagements die Verwaltungsabläufe für das fachliche und finanzielle Emissionscontrolling zu analysieren, zu optimieren und zu digitalisieren.
  • Eine jährliche Berichterstattung durch die zuständigen Senatsverwaltungen ist unter Einbeziehung der Bezirke in den Fachausschüssen des Abgeordnetenhauses vorzusehen. Die Ergebnisse sollen den Berliner*innen zugänglich gemacht werden.

Download vorläufiger Beschluss