Die Klimaschutzziele einhalten – Klimaklage gegen die Bundesregierung

29.11.18 – von janosch.rassmann –

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 24.11.2018

DIE KLIMASCHUTZZIELE EINHALTEN – KLIMA-KLAGE GEGEN DIE BUNDESREGIERUNG

Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens im Jahr 2015 haben sich erstmals 195 Länder einschließlich Deutschland auf ein allgemeines, rechtsverbindliches und weltweites Klimaschutzabkommen geeinigt. Die Staaten vereinbarten, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Mit der Ratifikation des Pariser Abkommens haben sich auch die Europäische Union und Deutschland dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 auf 40 Prozent im Vergleich zu 1990 senken.[1] Gleichzeitig wird Deutschland seine Klimaschutzziele bis 2020 deutlich verfehlen. Die Bundesregierung bestätigte, dass sie die Reduktion der  Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 Prozent nur mit zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen erreichen wird.[2] Doch schon heute zeichnet sich ab, dass das dazu geplante Klimaschutzgesetz der Bundesregierung im Koalitions- und Ressortstreit bis zu seiner Verabschiedung zerrieben und verwässert wird.

Vor dem Hintergrund der Verfehlung der Klimaschutzziele 2020 drohen dem Bundeshaushalt zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 60 Milliarden Euro bis 2030.[3] Es handelt sich also um einen erheblichen finanziellen Schaden für alle Bürgerinnen und Bürger, der durch entschlossenes staatliches Handeln vermeidbar wäre.

Die Auswirkungen des Klimawandels führen darüber hinaus zu katastrophalen indirekten Kosten für die Allgemeinheit. 2018 war eines der heißesten und trockensten Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnung.[4] Das Land Berlin ist bereits heute durch den städtischen Wärmeinseleffekt, vermehrte Tropennächte, Trockenheit und folglich Erhöhung der Luftschadstoffe und Feinstaubpartikel, Starkregenereignisse mit Überläufen der Mischwasserkanalisation und Schäden an wichtigen Infrastrukturen wie z.B. Verkehrsanlagen betroffen. Diese Belastungen werden sich bei weiterer Verfehlung der Klimaschutzziele verstärken.[5]

Zum Schutz der Erde und der Lebensgrundlagen zukünftiger Generation erheben mehr und mehr Menschen Klage gegen Unternehmen oder Staaten mit dem Ziel klimaschützende Maßnahmen zu fördern bzw. klimabedingte Schäden kompensieren zu lassen.[6] Wegweisend ist das aktuelle Urteil des niederländischen Berufungsgerichts in Den Haag. Das Gericht hat die Regierung dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen stärker zu reduzieren, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Bürger*innen hatten die Justiz um Prüfung gebeten, ob der Staat ausreichende Maßnahmen ergriffen hat, um die Bevölkerung vor den Folgen der
Erderwärmung zu schützen. Eine Klage gegen die EU aufgrund unzureichender Klimaschutzziele wurde jüngst vor dem Gerichtshof der Europäischen Union für das Verfahren zugelassen.[7] Ende Oktober 2018 reichten drei deutsche Familien zusammen mit der Umweltorganisation Greenpeace vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage ein, um die Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2020 zu zwingen.[8] Schließlich stellte auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags fest, dass das deutsche Verfassungsrecht, Staatshaftungsrecht und Gefahrenabwehrrecht für Klima-Klagen gegen den Staat maßgeblich sein könnten.[9]

Vor diesem Hintergrund möge die Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beschließen, dass das Land Berlin gegenüber dem Bund eine Klima-Klage prüft zur Einhaltung der Klimaschutzziele 2020 und 2030 sowie für den Beitrag Deutschlands am Pariser Klimaschutzabkommen. In Erwägung gezogen werden kann dafür Artikel 20a Grundgesetz (GG) zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Soweit die natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet sind, kann sich auf Art. 2 Abs. 2 GG zum Grundrecht auf Leben und Gesundheit sowie auf Art. 14 GG zum Schutz des Eigentums gestützt werden. Die Klima-Klage kann sich auch darauf richten den Staat zu verpflichten, ordnungsrechtlich gegen Emittenten von Treibhausgasen vorzugehen oder verstärkte Klimaschutzmaßnahmen legislativ zu erlassen.[10]

[1] Vgl. UNFCC: http://www4.unfccc.int/ndcregistry/pages/Party.aspx?party=DEU, [24.10.2018].
[2]

Vgl. BMU: Klimaschutzbericht 2017, www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/klimaschutzbericht_2017_aktionsprog-ramm.pdf [24.10.2018].


[3]

Vgl. Agora Energiewende: Die Kosten von unterlassenem Klimaschutz für den Bundeshaushalt, www.agora-energiewende.de/fileadmin2/Projekte/2018/Non-ETS/142_Nicht-ETS-Papier_WEB.pdf [24.10.2018]


[4] Vgl. Deutscher Wetterdienst: Deutschlandwetter im Sommer 2018, https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2018/20180830_deutschlandwetter_sommer_ne-ws.html [24.10.2018]
[5] Vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen: Umweltatlas, http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/i901.htm [24.10.2018].
[6] Vgl. Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: Rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten für Klima-Klagen gegen Staat und Unternehmen in Deutschland, WD 7 - 3000 - 116/16, https://www.bundestag.de/blob/459048/3bbbd712bc3d33d7cbbe851f032b3e01/wd-7-116-16-pdf-data.pdf [24.10.2018].
[7] Vgl. EU: Klage, eingereicht am 23. Mai 2018 — Carvalho u. a./Parlament und Rat, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:62018TN0330&from=EN [24.10.2018]
[8] Vgl. Rechtsanwälte Günther: Klageschrift zur Klimaklage, https://www.greenpeace.de/presse/publikationen/klageschrift-klimaklage, 25.10.2018.
[9] Vgl. Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: https://www.bundestag.de/blob/459048/3bbbd712bc3d33d7cbbe851f032b3e01/wd-7-116-16-pdf-data.pdf [24.10.2018]
[10] Vgl. ebd.

 

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