Stimmrecht – auch in der LAG möglich

24.09.11 –

Die Stellung der Abteilungen und damit auch der Landesarbeitsgemeinschaften im Landesverband ist anders als in anderen Bundesländern. Das hängt mit der Entstehungsgeschichte der West-Berliner Vorläuferin AL (Alternative Liste) zusammen. Während in den meisten Bundesländern nur die Kreisverbände bzw. Ortsvereine die stimmberechtigte Basis bilden, gibt es in Berlin ein Nebeneinander von Bezirksgruppen und thematisch ausgerichteten Abteilungen (die manchmal aus mehreren LAGen bestehen). Jedes Mitglied muss sich entscheiden, wo es sein Stimmrecht für formale innerparteiliche Wahlen ausüben möchte. Entweder in einem Kreisverband oder in einer Abteilung.

Bei "normalen" Abstimmungen zu Sachfragen können sich sowieso alle beteiligen, auch Nichtmitglieder. Außerdem bleibt auch das Stimmrecht für alle "gesetzlichen" Wahlen, also Aufstellung von Listen und Kandidaten für Parlamente oder BVVen, unberührt.

Daher: Stärke die Fachpolitik! Nimm Dein Stimmrecht in einer Abteilung wahr!