07.11.11 –
Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher, erklärt zur erneuten Änderung der Satzung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld durch das Bundeskabinett am 21. Oktober 2011:
"Die schwarz-gelbe Koalition nährt den Eindruck, dass sie die Magnus Hirschfeld Stiftung als willige Vorfeldorganisation der Bundesregierung zu etablieren versucht. Mit einer Änderung der erst vor zwei Monaten beschlossenen Satzung der Stiftung durch das Bundeskabinett sollen Sitze der derzeitigen Bundestagsmehrheit aufgestockt werden. Insgesamt sollen neun Abgeordnete ins Kuratorium geschickt werden. Kritische Äußerungen zur Politik der Bundesregierung sind so von der Stiftung nicht zu erwarten. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft gerät zur Randnotiz. Sie wird nun weniger Vertreter in das Kuratorium entsenden als der Bundestag – dazu kommen weitere sechs Vertreter der Bundesregierung.
Bemerkenswert ist auch, dass dem Kabinett offenbar nur die Sicherstellung der eigenen Mehrheit wichtig war. Anderen Kritikpunkten aus dem Deutschen Bundestag und der Zivilgesellschaft, wie etwa die Einbeziehung von trans- und intersexuellen Menschen und ein geschlechtergerechtes Kuratorium wird keine Rechnung getragen. Keine Änderungen gibt es auch beim Stiftungszweck, der eine aktive Bürger- und Menschenrechtsarbeit ausschließt.
All das verkehrt den ursprünglichen Sinn der Stiftung ins Gegenteil: Statt eine aktiv gegen Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen arbeitende Stiftung von der und für die LGBTI-Community als Entschädigung des begangenen Unrechts erhalten wir nun eine staatsnahe, zahnlose Erinnerungsstiftung. Ich bin sicher: Magnus Hirschfeld würde die Benennung dieser Stiftung nach seinem Namen ablehnen.
Zum Hintergrund:
Das Kabinett hat in seiner Sitzung vom 21. Oktober erneut die Satzung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld geändert. Zusätzlich zu sechs von der Bundesregierung entsandten Mitgliedern sollen nun weitere neun Mitglieder des Bundestages die Geschicke der Stiftung lenken und den Vorstand kontrollieren. Diese neun Mitglieder sollen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag widerspiegeln – im Effekt sollen fünf Bundestagsabgeordnete aus den Reihen von Schwarz-Gelb im Kuratorium sitzen. Dieser geballten Staatsmacht sitzen dann acht Vertreter der Zivilgesellschaft gegenüber. Demgegenüber sah der rot-grüne Gesetzentwurf aus dem Jahr 2002 (Dr. 14/9218) lediglich zwei Mitglieder der Bundesregierung, zwei Abgeordnete und neun Mitglieder der Zivilgesellschaft vor."