Bundestagswahl wird in Teilen Berlins wiederholt

19.12.23 –

Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil zur Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 verkündet. Demnach soll die Bundestagswahl in Berlin teilweise wiederholt werden. Dazu kommentieren Nina Stahr und Philmon Ghirmai, Landesvorsitzende:

„Bei einer Wiederholung der Wahl mitten in der Legislaturperiode wird es für alle Parteien eine Herausforderung, die Wahlberechtigten zum Urnengang zu mobilisieren. Aber gerade in Zeiten der sich zuspitzenden Krisen und wachsender Zustimmung für Rechtspopulismus gilt es Haltung zu zeigen und wählen zu gehen. Wir sind inzwischen geübt im Winterwahlkampf und werden allen Menschen ein Angebot für sozialen Zusammenhalt, Investitionen in die Zukunft und einen gesunden Planeten machen.

Das Wahldesaster von 2021 darf sich nicht wiederholen. Die Aufarbeitung muss weitergehen, strukturelle Verbesserungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen müssen konsequent vorangebracht werden.“