08.06.21 –
Zum Senatsbeschluss zum neuen Hochschulgesetz erklärt Bettina Jarasch, Kandidatin für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin Bettina Jarasch:
„Der Entwurf der Senatskanzlei geht in die richtige Richtung und enthält viele wichtige Regelungen, für die wir Grüne uns seit Jahren stark gemacht haben. Dazu gehören verbesserte Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch der Anspruch auf ein Teilzeitstudium, die Möglichkeit einer Orientierungsphase zu Beginn des Studiums und die Stärkung von Diversität und Gleichstellung an den Hochschulen. Besonders wichtig ist auch die Stärkung der sozial-ökologischen Dimension und der Nachhaltigkeit an den Berliner Hochschulen, die eine wichtige Schlüsselfunktion in unserer Stadtgesellschaft haben.
Aber der Entwurf kommt sehr spät und lässt viele Finanzierungsfragen der geplanten Maßnahmen offen. Eine Umsetzung noch in der laufenden Legislatur dürfte so schwierig werden, auch wenn wir Grünen energisch dafür arbeiten werden, dass es noch gelingt. Wir vermissen beim vorgelegten Gesetzesentwurf insbesondere das qualifizierte Promotionsrecht für Fachhochschulen sowie die Stärkung der Beteiligungsrechte aller Hochschulangehörigen in den Hochschulgremien. Auch ein transparentes Verfahren zur Vorbereitung der Hochschulvertragsverhandlungen ist im Entwurf noch nicht befriedigend gelöst.
In jedem Fall wird es also nach der Wahl zügig Ergänzungen geben müssen, um die für Berlin wichtige Wissenschaft zu stärken. Berlins Qualität als Hochschul- und Wissenschaftsstandort ist elementar für die außerordentliche Attraktivität Berlins und entscheidender Pfeiler der erfolgreichen Transformation der Berliner Wirtschaft. Die auskömmliche Finanzierung der Hochschulverträge muss die entsprechende Priorität erhalten.“
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