Nach Mietendeckel-Urteil: Grüne aktualisieren Wahlprogramm

23.04.21 –

Am 15. April hat das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für nichtig erklärt, da das Land Berlin keine Kompetenz habe, ein solches Gesetz zu erlassen. In einem Dringlichkeitsantrag zur LDK an diesem Wochenende sollen die wohnungspolitischen Forderungen des bereits im März beschlossenen Wahlprogramms aktualisiert werden. Dazu erklären Nina Stahr und Werner Graf, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Berlin: 

„Nach der Entscheidung zum Mietendeckel müssen wir jetzt erst recht konsequent alle landespolitischen Instrumente für Mieter*innenschutz, faire Mieten und einen stärker gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt einsetzen.

Gerade weil wir auf das mögliche Scheitern des Mietendeckels vorbereitet sein wollten, haben wir rechtzeitig dafür gesorgt, dass ein qualifizierter Mietspiegel erstellt wird. Langfristig wollen wir den Mietspiegel jedoch durch ein Miet-und Wohnungskataster ersetzen, um Transparenz in den Berliner Wohnungsmarkt zu bringen. Das würde nicht nur helfen, Vergleichsmieten breiter zu ermitteln, sondern auch Zweckentfremdungsverbot und Ferienwohnungen wirksamer zu kontrollieren.

Die Bundesregierung und der Bundestag stehen nun in der Pflicht, den Ländern und Kommunen Möglichkeiten an die Hand zu geben, die Mieten selbst zu regulieren und auch zu deckeln. Zudem wollen wir bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen den Mietendeckel gesetzlich verankern.“

 

Den Änderungsantrag finden Sie unter

gruenlink.de/206z

Er wird am Sonntag besprochen und abgestimmt.