14.03.24 –
Zu aktuellen Streiks und der Debatte um das Streikrecht erklärt Beate Müller-Gemmeke, Berichterstatterin
für Arbeitnehmer:innenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:
Wenn Gewerkschaften wie aktuell ver.di und GdL für höhere Löhne oder kürzere Arbeitszeiten
streiken, dann üben sie ein Grundrecht aus. Die Gewerkschaften kennen die betriebliche Realität
und können sehr gut einschätzen, wie sich die Arbeitsbedingungen effektiv verbessern lassen.
Wenn Arbeit überhandnimmt und krank macht, dann ist es nachvollziehbar, dass Gewerkschaften
auch Arbeitszeitverkürzungen fordern. Auf diese Weise könnten auch wieder mehr Frauen arbeiten,
die heute auf den Job verzichten, weil er sich nicht mit der Sorge für Kinder oder alte Menschen
vereinbaren lässt. Solche Forderungen lassen sich nur durch einen Streik durchsetzen. Denn das
Streikrecht ist ein wichtiges Instrument, damit Gewerkschaften auf Augenhöhe mit den Arbeitgeberverbänden
Tarifverhandlungen führen können. Ohne das Recht auf Streik wäre es "kollektives
Betteln", laut Bundesarbeitsgericht. Das gilt auch für den Bereich der kritischen Infrastruktur.
Bei Arbeitskampfmaßnahmen gibt es zudem ausreichend gerichtliche Kontrollinstanzen, die unverhältnismäßige
Streiks unterbinden können. Abgesehen davon ist Deutschland ein vergleichsweise
streikarmes Land. Daran ändern auch die aktuellen Streiks nichts. Reflexhafte Rufe, das
Streikrecht einzuschränken, entbehren also jeglicher Grundlage.