Änderungsantrag 3

04.03.21 –


Beschlossen von der LAG Medien am 17. Februar 2021

Die Zeilen 3489 – 3499 sollen durch folgenden Text ergänzt werden.

Auch ist es notwendig, angesichts der in der letzten Zeit aufgekommenen Diskussion über die
Rolle von sozialen Netzwerken, die Verantwortung der Betreiber für Rechtsverletzungen zu
forcieren.


Begründung:

Der neue Medienstaatsvertrag hat den regulativen Umgang mit Plattformen und Intermediären, wie z. B. Youtube und Facebook, Netflix u.a., auf die Ebene der Länder gebracht und somit auch in den regulativen Kompetenzbereich des Landes Berlin. Europarechtlich steht eine weitgehende Regulierung durch den geplanten Digital Service Act kurz bevor. Hatespeech, Sexismus und Rassismus, ebenso wie die Verbreitung von illegalen und demokratiegefährdenden Inhalten, dürfen nicht außerhalb der Verantwortung der Plattformen, durch dies begünstigende Algorithmen automatisiert vorangetrieben werden. Folglich muss dies in Länderkompetenz in deutsche Gesetze umgesetzt werden.