Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss Verbot von schwulen Königspaaren überprüfen

12.03.12 –

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, erklärt anlässlich des am Wochenende beschlossenen Verbots von schwulen Königspaaren durch den traditionellen Schützenverein „Bund der Historischen Deutschen Schützenbrüder“:

„Der Beschluss des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbrüder ist hinterwäldlerisch und gehört historisch gesehen auf den Misthaufen der Geschichte. Wir verlangen Respekt statt Vorurteile. Intoleranz und Diskriminierung sind keine schützenswerten Traditionen, auch nicht, wenn sie sich auf das Christentum berufen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat das Verbot von schwulen Königspaaren zu Recht hart kritisiert. Ich erwarte, dass sie nun prüft, ob der Ausschluss rechtlich Bestand haben kann. Der Schützenverein begründet seinen Schritt mit seinem katholischen Selbstverständnis. Schützenkönige sind aber keine Pfarrer, die die katholische Lehre in die Welt tragen müssen. Der Verein wird nicht von der katholischen Kirche getragen, also gilt für ihn das ganz normale Antidiskriminierungsrecht.

Inhaltlich sind die Beschlüsse Diskriminierung pur: „Schwul sein gern, schwul leben nein!“ – das ist die Quintessenz der Schützenbrüder. Damit wollen sie eine Scheinrealität aufrecht erhalten, in der Schwule stumm und möglichst unsichtbar bleiben sollen. Die Welt hat sich seit den 60-iger Jahren aber weitergedreht – auch in der katholischen Provinz. Schwule und Lesben können heute selbstbewusst und mit Segen des Staates gegen derartige Diskriminierungen vorgehen.“