04.05.24 –
Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:
In § 9 wird nach Absatz 7 folgender Absatz 8 angefügt:
"(8) Die Konferenz der kleinen Kreisverbände (Kleiko) berät zu Sachthemen, die kleine Kreisverbände in besonderer Weise betreffen und trägt zur Meinungsbildung der kleinen Kreisverbände bei. Sie besteht aus je zwei stimmberechtigten Mitgliedern aus den Kreisverbänden, denen weniger als 5% der Mitglieder des Landesverbands angehören. Maßgeblich sind die für den letzten Jahresrechenschaftsbericht geprüften Mitgliederzahlen gemäß § 5 Absatz 3 dieser Satzung. Die Mitglieder der Kleiko und deren Stellvertreter*innen werden von den jeweiligen Kreisverbänden in der Regel für ein Jahr gewählt. Sie tagt parteiöffentlich. Die Kleiko wählt für in der Regel jeweils für ein Jahr aus ihrem Kreis mindestquotiert zwei Koordinator*innen, die zu den Sitzungen der Kleiko einladen und diese vorbereiten. Die Kleiko kann Beschlussanträge an die Organe des Landesverbandes fassen. Die Kleiko ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Delegierten oder deren Stellvertretungen teilnehmen. Beschlüsse der Kleiko sind gültig, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder für die Anträge votieren. Die Kleiko tagt mindestens ein Mal im Jahr. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung."
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