Festschreibung der Wahl von zwei Delegierten in den Bundesfinanzrat

04.05.24 –

Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:

1. Nach §18 Absatz 6 Satz 5 wird folgender Satz eingefügt:

"Der Landesvorstand wählt ein*e Vertreter*in der Landespartei im Bundesfinanzrat und deren Stellvertreter*in.“ Dabei handelt es qua Amt bei der Vertreter*in um die Landesschaftzmeister*in.

 

2. § 20 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

"(2) Der Landesfinanzrat hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) Beratung und Kontrolle des Landeshaushaltes, des Haushalts der innerparteilichen Vereinigungen sowie der mittelfristigen Finanzplanung,

b) Erstellung einer Beschlussvorlage des Landeshaushaltes für die Landesmitgliederversammlung bzw. die Landesdelegiertenkonferenz,

c) Koordination der bezirklichen Finanzplanungen und Beschluss über den bezirklichen Finanzausgleich,

d) Die Wahl einer Vertreter*in der Landespartei im Bundesfinanzrat und deren Stellvertreter*in."

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