Für ein gerechtes Steuerrecht! Die Abschaffung des Ehegatt*innensplittings vorantreiben

13.10.18 –

Für ein gerechtes Steuerrecht!
Die Abschaffung des Ehegatt*innensplittings vorantreiben

Das Ehegatt*innensplitting mit der Bevorzugung von Alleinverdiener*innenehen besteht seit 1958. Genauso antiquiert ist es auch. Es fördert ein traditionelles Lebensmodell, das aus dem vergangenen Jahrhundert stammt. Paare mit Trauschein oder in einer Lebenspartnerschaft mit einem sehr großen Gehaltsunterschied profitieren am meisten davon. Damit bevorzugt das Ehegatt*innensplitting ein Beziehungsmodell, bei dem eine Person besonders viel Geld verdient und eine andere möglichst wenig oder gar nichts – das Alleinverdiener*innenmodell. Gleichverdienende Ehepartner*innen, unverheiratete Paare und Alleinerziehende können nicht von den steuerlichen Vorteilen profitieren.
Wir können und dürfen nicht Lebensmodelle begünstigen und belohnen, die in einem finanziellen Ungleichgewicht leben, und dabei negative Auswirkungen für die gering verdienende Person schaffen. Wir Grüne wollen ein gerechtes Steuersystem, das niemanden in eine Armutsfalle lockt. Wir wollen ein Modell, in dem alle ihren fairen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Wir sind gegen eine Subventionierung des Trauscheins.
Das Ehegatt*innensplitting benachteiligt Frauen
Der Effekt, den das Ehegatt*innensplitting insbesondere auf Frauen hat, ist, dass sie auch im Jahr 2018 in Abhängigkeit und im Zweifel in Armut gedrängt werden. Denn auch heute noch leisten (in heterosexuellen Beziehungen) Frauen den Mammutanteil an unbezahlter Arbeit im Haushalt und in der Sorge-Arbeit. Während in Vollzeit arbeitende Männer auf der Karriereleiter und in den Gehaltsstufen nach oben klettern und dabei Rentenpunkte sammeln, sind Frauen immer noch häufig in Minijobs, Teilzeit oder gar nicht bezahlt beschäftigt.
Das Ehegattensplitting setzt falsche Anreize: Es führt dazu, dass verheiratete Frauen weniger arbeiten. Am Ende des Jahres lohnt sich eine Vollzeitstelle für Frauen kaum. Einerseits wird der Splittingvorteil für das Ehepaar geringer, je mehr sie verdienen. Andererseits übernehmen die meist weniger verdienenden Frauen in Steuerklasse V einen besonders hohen Steueranteil. So bleibt von ihrem eigenen Lohn am Ende überproportional wenig übrig. Bei Trennungen sind es deshalb meist Frauen, die sich plötzlich in prekären Verhältnissen und in der Armutsfalle wiederfinden. Sie tragen die negativen Auswirkungen, die das Ehegatt*innensplitting auf die eigenständige Existenz- und Alterssicherung, auf Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts-, Eltern- und Übergangsgeld. Allein die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen beträgt derzeit noch immer über 50 Prozent, d.h. Männer bekommen durchschnittlich mehr als Doppelt so viel Rente wie Frauen.  
Durch dieses staatlich belohnte Macht- und Finanzgefälle in Beziehungen geraten im Falle einer Scheidung insbesondere Frauen in existenzbedrohende Lebenslagen. Konsequenterweise sind Frauen ungleich stärker von dem guten Gelingen einer Ehe abhängig als Männer. Vor allem sind hierbei überproportional viele Frauen betroffen, die in einer gewalttätigen Ehe bleiben. Doch mit der Abschaffung der Versorgungsehe, also dem Anspruch zumeist der Frauen auf Unterhalt von ihrem geschiedenen Ehemann, hat sich das Ehegatt*innensplittings selbst für obsolet erklärt. Die Reform des Unterhaltsrechts (2008/2013) hat die Existenzbedrohung für Frauen dramatisch verschärft, während sie Männer deutlich entlastete und aus der Verantwortung nahm.
So wird auch hier wieder deutlich, dass durch das Ehegatt*innensplitting besonders Frauen strukturell benachteiligt und gesellschaftlich abgehängt werden.
Das Ehegatt*innensplitting verstärkt soziale Ungleichheiten!
Das Ehegatt*innensplitting trägt maßgeblich dazu bei, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander driftet. Denn je höher (und ungleicher) das Einkommen der Ehe- oder Lebenspartner*innen ist, desto stärker ist der Splittingvorteil. Verdient die alleinverdiene Person etwa 600.000 Euro jährlich, beträgt der Splittingvorteilrund 15.000 Euro. Verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Paare, die gleich viel verdienen, haben keinen Cent Splittingvorteil. So wirkt das Ehegatt*innensplitting auf Kosten von Gering- und Durchschnittsverdiener*innen zugunsten der sehr gut Verdienenden und Reichsten.
Gerecht geht anders!
Deswegen fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin eine Reform des Ehegatt*innensplittings hin zu einem gerechten Steuermodell, das individuelle Lebensprozesse und Perspektiven berücksichtigt. Vor allem aber darf niemand für eine Entscheidung für oder gegen Ehe oder Kinder bestraft werden. Die Bundespartei hat beschlossen, das Ehegatt*innesplitting zu reformieren und gleichzeitig eine Förderung von Familien mit Kindern – unabhängig vom Trauschein – einzuführen. Im Rahmen der Sondierungsergebnisse für eine mögliche Schwarz-Gelb-Grüne Koalition im Bund im Jahr 2017 kam die Reform des Ehegatt*innensplittings jedoch nicht vor (außer der Abschaffung der Steuerklasse V).

  • Wir fordern deshalb den Landesvorstand auf, weiterhin auf allen möglichen politischen Ebenen für die Abschaffung des Ehegatt*innensplittings und eine existenzsichernde geschlechtergerechte Steuerpolitik einzutreten.
  • Wir fordern die rot-rot-grüne Regierung in Berlin auf, sich im Bundesrat für eine Reform des Ehegatt*innensplittings einzusetzen.
  • Wir fordern die Partei und ihre Mitglieder dazu auf, sich im Rahmen des Grundsatzprogrammprozesses dafür einzusetzen, die Abschaffung des Ehegatt*innensplittings und dafür eine Förderung von Familien mit Kindern gemeinsam mit in unserem neuen Grundsatzprogramm zu verankern.

Johanna Braun, Sprecherin der LAG Frauen* und Gender
Julia Dittmann, Sprecherin der LAG Frauen* und Gender
Amina Gerlach, Sprecherin der LAG Frauen* und Gender
Bahar Haghanipour, LAG Frauen* und Gender
Ina Rosenthal, LAG QueerGrün
Julia Maria Sonnenburg, LAG Frauen* und Gender