Grüne Frauen streiten für Alleinerziehende und ihre Kinder

06.09.19 –

Am Samstag, den 14. September 2019, laden Bündnis 90/Die Grünen Berlin alle weiblichen Mitglieder zur jährlichen Frauenvollversammlung ein. Das Gremium ist dem Landesausschuss gleichgestellt, die Beschlüsse sind damit bindend für die Partei.

Im Leitantrag „Gemeinsam stark! Wir streiten für Alleinerziehende und ihre Kinder“ legen die Frauen des Landesvorstands einen umfassenden Maßnahmenkatalog vor, um die Situation von Ein-Eltern-Familien in Berlin zu verbessern.

Dazu erklärt Nina Stahr, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Berlin:

"Berlin ist die Hauptstadt der Alleinerziehenden. Mehr als jede vierte Berliner Familie ist eine Ein-Eltern-Familie. Trotzdem richtet sich die bundesdeutsche Familien-, Sozial-, und Steuerpolitik nach wie vor an der (heterosexuellen) Normfamilie mit Vater und Mutter aus. Wir fordern seit Jahren, die staatliche Ungleichbehandlung von Familien und die Schlechterstellung von Ein-Eltern-Familien zu überwinden.

Die rot-rot-grüne Koalition hat das Problem erkannt und bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Alleinerziehende konkret zu entlasten, etwa mit dem kostenlosen BVG-Ticket für Schüler*innen, der Novellierung der AV Wohnen, wodurch höhere Mietzuschüsse gewährt werden können, oder dem Ausbau spezialisierter Beratungsstellen in allen Berliner Bezirken. Aber es gibt noch eine Menge zu tun.

Wir müssen den Ausbau von Kita-Plätzen und ergänzenden Betreuungsangeboten weiter vorantreiben, zum Beispiel beim Mobilen Kinderbetreuungsservice oder mit Blick auf einen Kita-Bring- und Abholservice. Auch die Bezirksverwaltungen müssen wir dringend besser ausstatten und ihre Serviceangebote ausbauen, etwa durch eine Ausweitung der Öffnungszeiten und mehr digitale Angebote. Speziell beim Unterhaltsvorschuss müssen die Bearbeitungszeiten deutlich beschleunigt werden.

Auch die Berliner Arbeitgeber*innen und Arbeitsagenturen müssen sich stärker auf die Situation von Alleinerziehenden einstellen und entsprechende Angebote für Ausbildung, Stellen und Beratung schaffen, um eine gute Balance zwischen Erwerbstätigkeit und Familienleben zu gewährleisten. Beispielsweise fordern wir mehr Ausbildungsangebote in Teilzeit, zum Teil auch bei voller Vergütung, sowie staatliche Ausgleichszahlungen."

Hier finden Sie den Antrag in voller Länge.


Hintergrund:

Die Frauen*Vollversammlung ist das frauen*öffentliche Beschlussorgan des Landesverbandes. Zusammen mit dem Landesausschuss ist sie das höchste Beschlussorgan zwischen den Landesmitgliederversammlungen und Landesdelegiertenkonferenzen. Sie tagt mindestens einmal im Jahr und dient dem Austausch, der Vernetzung und der politischen Diskussion unter Frauen. Die Frauen*Vollversammlung steht allen weiblichen Mitglieder des Landesverbandes offen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 Prozent der weiblichen Mitglieder anwesend sind. Andernfalls wird die Versammlung in eine Frauen*Konferenz umgewandelt. Diese setzt sich zusammen aus den 50 gewählten weiblichen Delegierten der Bezirksgruppen, der Abteilungen, der innerparteilichen Vereinigungen und Vertreterinnen des Landesvorstands und der Fraktion im Abgeordnetenhaus.

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung des Landesverbands.