FLINTA-Vollversammlung

Und FLINTA-Konferenz

Aufgaben

Die FLINTA-Vollversammlung dient dem Austausch, der Vernetzung und der politischen Diskussion unter Frauen, Lesben, inter, nicht-binären, trans* und agender Personen (FLINTA). Sie trifft Beschlüsse von grundlegender politischer und organisatorischer Bedeutung und koordiniert den Informationsfluss zwischen den Gliederungen und innerparteilichen Vereinigungen, dem Landesvorstand und der Abgeordnetenhausfraktion. Ihre Aufgaben sind insbesondere:

  • Beschlussfassung zu aktuellen politischen Fragen
  • Beschlussfassung über geschlechterpolitische bzw. feministische Leitlinien des Landesverbandes
  • Abgabe von Voten zur Wahl der Sprecherin für Frauen- und Geschlechterpolitik im Landesvorstand

 

Zusammensetzung und Beschlussfähigkeit

Die FLINTA-Vollversammlung steht allen FLINTA-Mitgliedern des Landesverbandes offen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der FLINTA-Mitglieder anwesend sind. Andernfalls wird die Versammlung in eine FLINTA-Konferenz umgewandelt.

Die FLINTA-Konferenz kann die Aufgaben der FLINTA-Vollversammlung wahrnehmen. Sie hat 50 Mitglieder. Diese setzen sich zusammen aus den für die FLINTA-Konferenz gewählten Delegierten der Bezirksgruppen, der Abteilungen, der innerparteilichen Vereinigungen und Vertreter*innen des Landesvorstands und der Fraktion im Abgeordnetenhaus. Die Delegierten werden für ein Jahr gewählt, unbeschränkte Wiederwahl ist möglich. 

Die Delegierten-Plätze sind, wie bei allen anderen Gremien auch, durch das Frauenstatut quotiert. Das heißt, dass mindestens die Hälfte der Plätze für Frauen reserviert ist. Die anderen Plätze sind für FLINTA-Personen (heißt: Frauen, Lesben, inter, nicht-binäre, trans* und agender Personen) offen. Ein Platz ist somit jeweils für Frauen, der nächste für FLINTA (hier können auch Frauen gewählt werden). Bei KVen und LAGen, die nur eine*n Delgierte*n haben, sollte von einem Jahr zum anderen abwechselnd eine Frau und eine FLINTA-Person gewählt werden.

Die FLINTA-Konferenz beschließt mit einfacher Mehrheit. Sie ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Delegierten anwesend ist. Auch die FLINTA-Konferenz ist für alle FLINTA-Mitglieder öffentlich und diese haben das Rederecht. Weitere Informationen findest du in der Geschäftsordung der FLINTA-Konferenz.

Geregelt sind die FLINTA-Vollversammlung und FLINTA-Konferenz in §13 und §14 der Satzung unseres Landesverbands. Den Beschluss, der bei der Landesdelegiertenkonferenz am 5.4.2024 getroffen wurde zur Umbenennung der Frauen*Vollversammlung in FLINTA-Vollversammlung und Frauen*konferenz in FLINTA-Konferenz, findest du hier.

Beschlüsse

Alle Beschlüsse und Positionen von Bündnis 90/Die Grünen Berlin ab 2007 sind im Beschlussarchiv einzusehen.