Landesausschuss

Aufgaben

Der Landesausschuss beschließt über die politischen Angelegenheiten und die Grundsätze für laufende Entscheidungen, insbesondere zur Umsetzung der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung und der Landesdelegiertenkonferenz. Er koordiniert den Informationsfluss zwischen den Bezirksgruppen, den Abteilungen, den Landesverbänden der innerparteilichen Vereinigungen, dem Landesvorstand und der Abgeordnetenhausfraktion. Er kann Berichte des Landesfinanzrates anfordern.

 

Zusammensetzung

Der Landesausschuss besteht aus 49 Mitgliedern. Er setzt sich aus Delegierten der Bezirksgruppen, der Abteilungen, der innerparteilichen Vereinigungen und VertreterInnen des Landesvorstandes und der Fraktion im Abgeordnetenhaus zusammen.

Der Landesvorstand und die Abgeordnetenhausfraktion entsenden jeweils zwei Mitglieder. Jede Bezirksgruppe, jede Abteilung und jede innerparteiliche Vereinigung erhält ein Grundmandat. Die verbleibenden Mandate werden entsprechend der Mitgliedsstärke an die Bezirksgruppen und Abteilungen vergeben, indem ihre Mitgliederzahl mit der Zahl der verbleibenden Mandate multipliziert und durch die Gesamtzahl der Mitglieder des Landesverbandes dividiert werden. Die Delegierten werden für ein Jahr gewählt, unbeschränkte Wiederwahl ist möglich.

Der Landesausschuss tagt mindestens sechs Mal im Kalenderjahr. Seine Sitzungen sind öffentlich. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.