In den offiziellen Organen der Grünen Berlin berät sich die Partei und fasst Beschlüsse. Diese gehen aus der Satzung hervor.
Organe des Landesverbandes sind die Landesmitgliederversammlung (LMV), die Landesdelegiertenkonferenz (LDK), der Landesausschuss (LA), die FLINTA-Vollversammlung, der Landesvorstand (LaVo), der Landesparteirat, der Diversity-Rat und der Landesfinanzrat sowie die Schieds- und Schlichtungsorgane, darunter unsere Antidiskriminierungsstelle und die Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt. Hier findet Ihr außerdem den Bericht und Kontaktinformationen der Kommission Aufarbeitung. Weitere Gremien sind die Konferenz der kleinen Kreisverbände (Kleiko) und der LAG-Sprecher*innen-Rat.
Bei uns entscheiden die Mitglieder: auf der Landesmitgliederversammlung wählen wir Listen für Bundestag und Abgeordnetenhaus – offen, demokratisch und mit Stimmrecht für alle. Und wenn gerade keine LMV tagt, trifft die Landesdelegiertenkonferenz grundlegende politische Entscheidungen. Erfahre hier noch mehr über die Landesdelegiertenkonferenz.
Der Landesausschuss sorgt dafür, dass Beschlüsse von LMV und LDK im politischen Alltag ankommen. Er koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Bezirken, Abteilungen, innerparteilichen Vereinigungen, Landesvorstand und Fraktion – transparent, demokratisch und öffentlich tagend. Wie er zusammengesetzt ist und wie er arbeitet, liest du hier.
Der Landesparteirat ist ein 21-köpfiges Gremium, das für zwei Jahre gewählt wird und die Vielfalt der Bezirke abbildet. Er berät den Landesvorstand und den Landesausschuss, koordiniert die Zusammenarbeit der Parteigliederungen und Fraktionen und übernimmt Aufgaben, die ihm von Parteitag oder Landesausschuss übertragen werden. Außerdem spricht er Empfehlungen für politische und organisatorische Entscheidungen aus. Mehr zum Landesparteitag gibt es unter dieser Verlinkung.
Die Kleiko bündelt die Perspektiven kleiner Kreisverbände und berät zu Themen, die sie unmittelbar betreffen. Mehr zur Arbeit der Kleiko gibt es hier.
Der LAG-Sprecher*innen-Rat bringt die Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) zusammen, koordiniert gemeinsame Fragen der LAGen und übernimmt zentrale Wahl- und Nominierungsaufgaben im Landesverband. Wie er arbeitet und wen er entsendet, erfährst du hier.
Der Landesfinanzrat (LFR) kontrolliert den Landeshaushalt und koordiniert die bezirklichen Finanzplanungen.
Die FLINTA-Vollversammlung dient dem Austausch, der Vernetzung und der politischen Diskussion unter Frauen, Lesben, inter, nicht-binären, trans* und agender Personen (FLINTA). Sie trifft Beschlüsse von grundlegender politischer und organisatorischer Bedeutung und koordiniert den Informationsfluss zwischen den Gliederungen und innerparteilichen Vereinigungen, dem Landesvorstand und der Abgeordnetenhausfraktion. Ihre Aufgaben sind insbesondere:
Die FLINTA-Vollversammlung steht allen FLINTA-Mitgliedern des Landesverbandes offen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der FLINTA-Mitglieder anwesend sind. Andernfalls wird die Versammlung in eine FLINTA-Konferenz umgewandelt.
Die FLINTA-Konferenz kann die Aufgaben der FLINTA-Vollversammlung wahrnehmen. Sie hat 50 Mitglieder. Diese setzen sich zusammen aus den für die FLINTA-Konferenz gewählten Delegierten der Bezirksgruppen, der Abteilungen, der innerparteilichen Vereinigungen und Vertreter*innen des Landesvorstands und der Fraktion im Abgeordnetenhaus. Die Delegierten werden für ein Jahr gewählt, unbeschränkte Wiederwahl ist möglich.
Die Delegierten-Plätze sind, wie bei allen anderen Gremien auch, durch das Frauenstatut quotiert. Das heißt, dass mindestens die Hälfte der Plätze für Frauen reserviert ist. Die anderen Plätze sind für FLINTA-Personen (heißt: Frauen, Lesben, inter, nicht-binäre, trans* und agender Personen) offen. Ein Platz ist somit jeweils für Frauen, der nächste für FLINTA (hier können auch Frauen gewählt werden). Bei KVen und LAGen, die nur eine*n Delgierte*n haben, sollte von einem Jahr zum anderen abwechselnd eine Frau und eine FLINTA-Person gewählt werden.
Die FLINTA-Konferenz beschließt mit einfacher Mehrheit. Sie ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Delegierten anwesend ist. Auch die FLINTA-Konferenz ist für alle FLINTA-Mitglieder öffentlich und diese haben das Rederecht. Weitere Informationen findest du in der Geschäftsordnung der FLINTA-Konferenz.
Geregelt sind die FLINTA-Vollversammlung und FLINTA-Konferenz in §13 und §14 der Satzung unseres Landesverbands. Den Beschluss, der bei der Landesdelegiertenkonferenz am 5.4.2024 getroffen wurde zur Umbenennung der Frauen*Vollversammlung in FLINTA-Vollversammlung und Frauen*konferenz in FLINTA-Konferenz, findest du hier.
Für Diversity-Fragen ist im Berliner Landesverband vor allem ein Gremium zuständig: der Diversity-Rat. Er wurde Anfang 2018 gegründet, hat rund 20 Mitglieder und tagt mindestens viermal im Jahr.
Zu seinen Aufgaben gehört es innerparteiliche Diversity-Fragen zu beraten und Diversity-Strategien zu entwickeln. Er empfiehlt dem Landesvorstand jährlich konkrete Maßnahmen zur Förderung und ist zentral an der Erstellung eines regelmäßigen Diversity-Berichts beteiligt.
Das Gremium setzt sich zusammen aus:
Der Diversity-Rat tagt mitgliederöffentlich. Den nächsten Sitzungstermin findest du unter Veranstaltungen.
Auf der Seite "Beschwerdestrukturen" findest du alle Informationen, wie Partei-Mitglieder und Mitarbeitende Unterstützung und Schutz finden, wenn es zu Diskriminierung, Belästigung, Mobbing oder anderen Konflikten kommt. Es gibt eine externe Beratungsstelle als erste Anlaufstelle für vertrauliche Klärung, eine Antidiskriminierungsstelle für Diskriminierungserfahrungen und eine Beschwerdekommission speziell bei sexueller Belästigung oder sexualisierter Gewalt, die direkt ansprechbar ist. Zusätzlich sind interne Schieds- und Ombudsstellen beschrieben. Alle Angebote arbeiten vertraulich und unabhängig von Parteigremien.
Mit der Kommission Aufarbeitung haben wir uns als Berliner Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen bewusst und transparent mit der frühen Parteigeschichte und dem Umgang mit Pädophilie und sexualisierter Gewalt gegen Kinder auseinandergesetzt. Die Kommission wurde eingesetzt, um Versäumnisse klar zu benennen, Verantwortung zu übernehmen und aus Fehlern zu lernen. Grundlage der Arbeit sind wissenschaftliche Recherchen, Zeitzeug*innen-Gespräche und eine umfassende Analyse. Auf dieser Seite stellen wir den Abschlussbericht, zentrale Fragen und Antworten sowie Kontaktmöglichkeiten bereit. Die Aufarbeitung ist für uns Teil einer klaren Haltung: zuhören, Verantwortung übernehmen und Konsequenzen ziehen.