Bericht von der LAG-Sitzung zum Berliner Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz

02.11.12 –

Alexander Dix gab den anwesenden Mitgliedern und Gästen einen Einblick in die Geschichte der Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland und allen voran Berlin. Wir erfuhren, dass Berlin 1990 als zweites Bundesland nach Brandenburg, sich ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gab. Mit dem Berliner IFG von 1999 verfügte das Land über eines der fortschrittlichsten Gesetze in dem Bereich, da ein besonderer Wert auf den Datenschutz gelegt wurde. Bis dahin galt auch noch in Berlin das Amtsgeheimnis. Alexander Dix kam zu dem Fazit, dass es wieder Zeit für neue Weichenstellungen ist und Berlin ein moderneres IFG braucht, mit einem neuen Schwerpunkt auf das Transparenzprinzip. Er wünscht sich, dass unter Berücksichtigung der Erfolge und Erfahrungen der Stadtstaaten Hamburg und Bremen, Berlin wieder eine Vorreiterrolle in der Transparenzbewegung in Deutschland einnehmen kann.

Der nächste Schritt muss die "aktive Transparenz" sein, also die Veröffentlichung von Daten ohne Anfrage. Wie beim letzten IFG wird dies für die Berliner Verwaltung einen Kulturwandel im Umgang mit Daten bedeuten, aber Dix betonte da Recht der Berliner Bürger_innen, auch ohne Angabe von Gründen Einsicht nehmen zu dürfen. Davon wird, wie es bei jeder weitergehenden Version eines IFG gerne behauptet wird, die Verwaltung nicht zusammenbrechen. Es muss allerdings noch viel Aufklärungsarbeit in der Verwaltung für dieses neuen Denken geleistet werden. Sorge bereitet Dix die Entwicklung einer Vielzahl von besonderen IFGs, wie dem Umweltinformationsgesetz, dem Geodatenzugangsgesetz oder zum Beispiel dem Verbraucherinformationsgesetz. Für den Anwender ist diese juristische Zersplitterung der Informationsfreiheit zwar zweitrangig in der Anwendung, allerdings würde die Verwaltung von einer Zusammenfassung stark profitieren.

"Nicht weniger als ein Paradigmenwechsel" fasste Benedikt Lux die Bedeutung des grünen Gesetzesentwurfes für ein neues Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz (TransIFG) bereits Mitte September auf einer Veranstaltung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, zusammen, als er den grünen Gesetzesentwurf vorstellte. Besonders Peter Schaar war vom Gesetzesentwurf beeindruckt, warnte aber vor dem Teufel im Detail. Den sprach auch Alexander Dix, bei allem Lob für den Entwurf, an. Konkret ging es um die Regelung zur Verwendung von Informationen zu wirtschaftlichen Zwecken, in der die grüne Fraktion versucht, die gewinnorientierte Nutzung der Daten durch Dritte ohne Lizenzierung durch das Land Berlin zu unterbinden. Dix bezeichnete es als systemfremd, bestimmte Verwendungen zu verbieten. Er empfahl der grünen Fraktion unter Berücksichtigung des bereits existierenden Bundesgesetz zur Datenweiterverwendung, diesen Paragrafen zu überarbeiten.

Eine grundsätzlich zu beantwortende Frage ist, ob die Herausgabe von Daten gegen eine Nutzungsgebühr erfolgen darf. Alexander Dix meint, dass der Informationszugang für Nutzer_innen nicht kostenfrei sein muss und leicht über eine Gebührenordnung geregelt werden könnte. Er selbst habe sich, wie auch die Berliner Grünen, stets für sehr differenzierte und geringe Gebühren eingesetzt, um nicht durch eine unnötig hohe Bezahlschranke legitime Nutzung zu verhindern. Benedikt Lux nahm die Anregungen von Alexander Dix für eine Überarbeitung dankend auf. Der grüne Gesetzesentwurf ist jetzt schon sehr gut und fand bei aller Kritik über den Entstehungsprozess, viel Lob bei Expert_innen. Die Verhandlungsbereitschaft der Koalition für ein neues Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz hält Lux noch für zweifelhaft und wartet deshalb erst einmal die bereits seit Wochen angekündigten Gesetzesentwürfe der Berliner Linken und Piraten ab.

Im Anschluss an die interessanten Vorträge und Diskussionen, wählten wir als Landesarbeitsgemeinschaft noch unsere zwei Delegierten für die Bundesarbeitsgemeinschaft Medien- und Netzpolitik. Beide Male einstimmig, wurden Tilo Fuchs als Delegierter und Linus Rowedda als Ersatzdelegierter für ein Jahr gewählt.

Die nächste Sitzung findet am 18.11.2012 im Berliner Abgeordnetenhaus statt. Thema ist die Haushaltsabgabe.