Familienfreundliche Partei - Ehrenamtliches Engagement von Eltern bei Bündnis 90/Die Grünen ermöglichen!

06.12.16 –

Wir wollen für alle Menschen in dieser Stadt Politik machen. Deshalb wollen wir auch allen Menschen ermöglichen, in unserer Partei mitzuarbeiten. Politisches Engagement mit einer Familie zu vereinbaren gehört für uns dazu. Wir haben schon viel unternommen, um das politische Engagement von Eltern bei Bündnis 90/Die Grünen zu erleichtern. Im Statut zur Gleichstellung haben wir als erste Partei geregelt, dass auf allen politischen Veranstaltungen Kinderbetreuung angeboten wird. Unseren Aktiven, die Funktionen wie LAG-Sprecher*in übernehmen, erstatten wir die Kosten für Kinderbetreuung während der daraus resultierenden Gremiensitzungen.
Wir begrüßen, dass das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer mehr Aufmerksamkeit bekommt und nach Wegen gesucht wird, diese Vereinbarkeit besser zu ermöglichen. Es ist für uns selbstverständlich, dass ein politisches Mandat damit vereinbar sein muss, Eltern von fürsorgebedürftigen Kindern zu sein. Wir freuen uns deshalb über die parteiübergreifende Initiative „Eltern in der Politik“ (www.eltern-in-der-politik.de) und unterstützen ihre Ziele.
Politik und Parteien bestehen aber nicht nur aus hauptamtlichen Politiker*innen, sondern leben vor allem von den vielen ehrenamtlichen Mitgliedern, die sich kommunalpolitisch oder fachpolitisch engagieren. Sie sind das Rückgrat der Partei. Die Strukturen ehrenamtlicher Arbeit, die insbesondere in Parteien meist Abend- oder Wochenendtermine bedeutet, machen es Eltern oft nicht leicht, sich politisch zu engagieren.
Es ist begrüßenswert, dass viele unserer Gliederungen im Landesverband Berlin durch etliche Maßnahmen die Vereinbarkeit von Familie und ehrenamtlichem politischem Engagement verbessert haben. Innerhalb des Landesverbandes gibt es jedoch viele unterschiedliche Vorgehensweisen, um Eltern in der Politik zu unterstützen. Damit sich Menschen mit Kindern in Zukunft noch besser bei Bündnis 90/Die Grünen Berlin einbringen können, wollen wir diese vielen unterschiedlichen Ansätze zusammenführen und dafür sorgen, dass folgende Mindestanforderungen in allen Gliederungen des Landesverbands garantiert sind. Wir orientieren uns dabei am Bundesfrauenstatut und dem Statut zur Gleichstellung:
1. Menschen mit Kindern, die in landesweiten Gremien der Partei (z.B. Landesvorstand, Landesschiedsgericht, LAGen, Kommissionen) ein politisches Mandat oder Amt wahrnehmen, erhalten auf Antrag die Kosten für Kinderbetreuung erstattet. In den Kreisverbänden gilt diese Regelung analog. Die Kreisverbände werden gebeten, Geld für die Kinderbetreuung der jeweiligen Mandats- oder Amtsinhaber*innen einzustellen.
2. Bei ganztägigen Sitzungen an Wochenenden von  Kreisverbänden oder Landesarbeitsgemeinschaften soll, nachdem der Bedarf vorab ermittelt wurde, eine Kinderbetreuung vor Ort angeboten werden. Dies soll in der Einladung erwähnt werden.
3. Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte, die Kinder haben, sollen während der BVV-Sitzungen, Fraktionssitzungen und Ausschusssitzungen eine Kinderbetreuung von ihrem Kreisverband finanziert bekommen. Alternativ können die Diätenkommissionen der Kreisverbände nach §5 Beitrags- und Kassenordnung Bündnis 90/Die Grünen Berlin Ausnahmeregelungen für die Sonderbeiträge der Bezirksverordneten beschließen, so dass Bezirksverordnete, die Kinder zu versorgen haben, weniger Sonderbeiträge leisten müssen.
4. Eltern sind auf zuverlässige Planungsgrundlagen angewiesen. Alle Gremien des Landesverbandes werden deshalb gebeten, bei Sitzungseinladungen auch das Sitzungsende anzugeben. Bei der Sitzungsleitung muss darauf geachtet werden, dieses Ende einzuhalten, etwa durch Redezeitbegrenzungen. Sitzungen oder Veranstaltungen sollten so terminiert werden, dass für Menschen mit Kindern die Teilnahme möglich ist.
5. Alle Neumitglieder werden zusammen mit dem Begrüßungsschreiben auf das Recht auf Kinderbetreuung zur Vereinbarkeit von politischem Engagement und Familie hingewiesen.